Ultraschall

Ultraschall

Eine wertvolle diagnostische Hilfe bei degenerativen und verletzungsbedingten Veränderungen an Gelenken, Sehnen und Muskeln stellt die diagnostische Ultraschalluntersuchung dar. Völlig risikofrei und ohne Nebenwirkungen lassen sich Muskel- und Sehnenverletzungen sowie Schleimbeutel- und Gelenkreizungen in allen Körperregionen beurteilen. So können z.B. im Bereich des Schultergelenks Verletzungen und Kalkeinlagerungen der den Oberarm bewegenden Muskelmanschette frühzeitig erkannt und zielgerichtet behandelt werden. Auch das Ausmaß frischer Verletzungen, z.B. beim Achillessehnenriss, lässt sich durch die Ultraschalluntersuchung sehr gut beurteilen, die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung bestimmen hier das weitere therapeutische Vorgehen.

Ultraschall bei Neugeborenen und Kindern

Besonders erwähnt werden muss die Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüfte als eine der wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen auf orthopädischem Fachgebiet. Während man sich früher bei der Neugeborenenuntersuchung allein auf die körperliche Untersuchung des Säuglings und seine Erfahrung verlassen musste und erst im vierten Lebensmonat durch das Röntgenbild (wegen der dann einsetzenden Verknöcherung der Hüfte) eine Bestätigung des Verdachts auf eine Hüftfehlbildung erhielt, lassen sich heute völlig risikolos schon am ersten Lebenstag angeborene Hüftentwicklungsstörungen durch Ultraschall darstellen und entsprechend behandeln. Durch diese frühe Diagnostik und Therapie (z.B. mit der Spreizschiene) können die Hüften die Entwicklungsverzögerungen oft schon nach wenigen Wochen aufholen und den Kindern bleibt häufig ein lebenslanger Leidensweg mit erheblichen Einschränkungen in der Lebensgestaltung erspart. Diese Untersuchung lässt sich bis zum Ende des zwölften Lebensmonats durchführen. Danach kann man auf eine Röntgenuntersuchung nicht mehr verzichten.
Auch bei älteren Kindern gibt die Ultraschalluntersuchung der Hüfte (jetzt aber in einer anderen Technik als beim Säugling) wertvolle diagnostische Hinweise, so z.B. beim Nachweis eines Hüftgelenkergusses bei unterschiedlichen Reizzuständen (z.B. beim sog. „Hüftschnupfen“ oder bei der sehr ernst zu nehmenden Hüftgelenkentzündung).