Bestellung von Heil- und Hilfsmitteln

Bestellung von Heil/-Hilfsmitteln

Hier können Sie Folgeverordnungen für von uns verordnete physikalische Maßnahmen (z.B. Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie usw.) ebenso anfordern wie die abgesprochene Verordnung von Hilfsmitteln (z.B. Schuheinlagen). Hilfreich dabei ist die Angabe der Anzahl der bereits durchgeführten Anwendungen und von Besonderheiten (z.B. KG an Geräten, manuelle Therapie, Durchführung im Hause usw.) oder das Datum der letzten Versorgung (z.B. Einlagenverordnung zuletzt).

Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden per E-Mail keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. Das Rezept kann am übernächsten Werktag in unserer Praxis abgeholt werden.
Sollten Sie im laufenden Quartal noch nicht von uns behandelt worden sein, bringen Sie zur Abholung bitte Ihre Versichertenkarte mit.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen die Rezepte nur zuschicken können, wenn Sie bei uns entsprechendes Porto hinterlegt haben.

Bitte wählen Sie das richtige Formular für den jeweiligen Standort aus.

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